Der Nachteilsausgleich: Angebote deutscher Hochschulbibliotheken

ein Beitrag von Sebastian Podschull im „Praxishandbuch Inklusion in Bibliotheken“

Nachteilsausgleiche sollen Personen die Einschränkungen ausgleichen, die durch eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung entstanden sind. Dazu sind Beschäftigungsstellen sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr gesetzlich
verpflichtet. In diesem Text werden die Angebote für Personen mit Nachteilsausgleich an Hochschulen sowie ihren Bibliotheken beschrieben. Als Beispiele dienen hier die Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin sowie weitere Berliner Universitätsbibliotheken.

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Den vollständigen Beitrag finden Sie im Praxishandbuch Inklusion in Bibliotheken: Barrierefreier Zugang zu Information, Bildung und Kultur, erschienen in der Reihe De Gruyter Praxishandbuch

Teil des Buchcovers "Praxishandbuch Inklusion in Bibliotheken"
Buchcover „Praxishandbuch Inklusion in Bibliotheken“

Das Praxishandbuch kann in gedruckter Ausgabe für € 149,95 erworben werden und steht zudem als eBook (PDF und EPUB) kostenfrei zur Verfügung.

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