am 23. Februar, 15-16 Uhr via Zoom

Die UN-Behindertenrechtskonvention sowie weitere nationale und europäische Verordnungen verpflichten Bibliotheken, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Das ist keine kleine Aufgabe, aber eine große Chance. Denn es stärkt die Bedeutung von Bibliotheken bei der Umsetzung der Rechte aller Menschen auf Zugang zu Informationen, Bildung und kultureller Teilhabe.

Dr. Leander Palleit, Deutsches Institut für Menschenrechte, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und beantwortet anschließend Fragen der Teilnehmer_innen.

Alle weiteren Informationen und die Anmeldung finden Sie hier